Kurzzeitpflege &
Verhinderungspflege
Manchmal ist eine vollständige Pflege für eine kurze Zeit – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – notwendig.
Auch wenn die Häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, können Sie bei uns in die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. In dieser Zeit werden Sie von einem überschaubaren Team von Pflegekräften versorgt und betreut.
PFLEGEKOSTEN KURZZEIT- UND VERHINDERUNGSPFLEGE
LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSEN
Für die Pflegegrade 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse für eine notwendige Kurzzeitpflege, für die Dauer von 4 Wochen, jährlich bis zu 1.774,- €. Wird zusätzlich eine vollstationäre Pflege benötigt, übernimmt die Pflegeversicherung jährlich, für 6 Wochen, die sogenannte „Verhinderungspflege“ für jeweils bis zu 1.612,- €.
Wir beraten Sie gerne, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.